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Thema: DBB-Schiedsrichterlehrgang 2011-01 bei BGZ (23. - 30.03.11)

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    BBV-Geschäftsstelle
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    DBB-Schiedsrichterlehrgang 2011-01 bei BGZ (23. - 30.03.11)

    Lehrgangsablauf
    Der Schiedsrichter-Lehrgang bildet den theoretischen Teil der 3. Stufe in der Ausbildung zum
    DBB-Schiedsrichter. Der praktische Teil besteht aus einem Prüfungsspiel, welches nicht Bestandteil
    dieses Lehrgangs ist. Eine detaillierte Beschreibung der praktischen Prüfung erhalten die Teilnehmer
    bei erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs.

    Lehrgangstermine

    Es besteht Anwesenheitspflicht für alle Lehrgangstermine. Wird ein Termin versäumt, kann der Teilnehmer im darauffolgenden Lehrgang an gleicher Stelle wieder einsteigen.
    Angegeben sind Einheit, Tag, Datum, Beginn, Ende, Ort und Inhalt (T = Theorie, P = Praxis, Pr = Prüfung):

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    Lehrgangsorte
    Vereinsheim BGZ, Claszeile 57, 14165 Berlin
    John-F.-Kennedy-Schule, Teltower Damm 87, 14167 Berlin

    Teilnehmer
    Teilnehmen können nur Basketballer aus BBV-Mitgliedsvereinen, die eine gültige Jugend-/Basis-/D-Lizenz besitzen sowie vor dem 01.01.1995 geboren sind (Jahrgang 1994 und älter). Sie sollten mindestens ein Jahr ihre Jugend-/Basis-/D-Lizenz besitzen, müssen sportgesund sein und an den praktischen Ausbildungsteilen aktiv teilnehmen.
    Die erfolgreiche Teilnahme an einem Betreuer-Lehrgang ist Voraussetzung für die Ausstellung des SR-Ausweises. Die Teilnahme muss bis zur Anmeldung zum Prüfungsspiel nachgewiesen werden (kann also auch nach diesem Lehrgang erfolgen). Termine für Betreuer-Lehrgänge werden gesondert ausgeschrieben.

    Anmeldung / Teilnahmebestätigung

    Die Anmeldung kann nur durch den meldenden Verein erfolgen. Anzugeben sind Name, Geburtsdatum, Mail- und Wohnanschrift, Rufnummer sowie Lizenznummer. Die Meldung sollte auf dem vorgesehenen Formular erfolgen.
    Anmeldeschluss ist Freitag der 13.03.2011 (Eingang sr-ausbildung@binb.info). Der Teilnehmer sowie sein Vereins-SR-Wart erhalten nach Ablauf der Meldefrist eine Teilnahmebestätigung.

    Teilnahmegebühr
    Die Lehrgangsgebühr beträgt Euro 30,- und wird dem meldenden Verein in Rechnung gestellt. Sie wird auch fällig, wenn der Angemeldete nicht zum Lehrgang erscheint oder diesen abbricht. Die Lehrgangs*gebühr enthält die Kosten für die Bücher „Kampfrichter-Handbuch“ und „Technik des Schiedsrichterns“.
    Zusätzlich fallen pro praktischer Prüfung und Kandidat Euro 20,00 Prüfungsgebühren an. Die Kosten für die Ausstellung des DBB-SR-Ausweises werden direkt vom DBB berechnet.

    Teilnehmeranzahl

    Der Lehrgang wird nur durchgeführt, wenn mindestens 12 Anmeldungen fristgerecht eingehen. Es können höchstens 24 Personen teilnehmen. Bei mehr als 24 Anmeldungen entscheidet der BBV über die Vergabe der Lehrgangsplätze.

    Unterrichtsmaterial

    Die Teilnehmer müssen das gültige Regelheft zu jedem Lehrgangstag mitbringen. Das weitere Unterrichtsmaterial wird vom BBV gestellt. Jeder Teilnehmer hat Schreibzeug, Papier, stabile Schreibunterlage sowie zum praktischen Lehrgangstag Sportzeug und eine geeignete Pfeife (einschl. Band) mitzubringen.
    Zur theoretischen Prüfung müssen alle Teilnehmer ihr Einsatznachweisheft und ihren SR-Ausweis vorlegen, damit die veränderten Einsatzberechtigungen vermerkt werden können.

    Prüfung

    Der Schiedsrichter-Lehrgang endet mit einer dreiteiligen theoretischen Prüfung. Diese besteht aus einem Schnelltest, einer schriftlichen Prüfung und einem Referat. Zur späteren praktischen Prüfung wird nur zugelassen, wer die theoretischen Prüfungen bestanden hat.
    Prüfungsteile können bei späteren Lehrgängen wiederholt werden. Für jede Prüfungswiederholung werden pauschal 3,00 € fällig.

    Prüfungsregelungen

    Wird ein Prüfungsteil mit „nicht bestanden“ bewertet, so kann dies durch ein weiteres Referat (mit mind.
    „befriedigend“) ausgeglichen werden. Wird mehr als ein Prüfungsteil mit „nicht bestanden“ bewertet, so ist die gesamte theoretische Prüfung zu wiederholen.
    Praktische Prüfung: ein Prüfungsspiel in HeLL/HeBZ, abzulegen binnen Jahresfrist nach bestandener
    theoretischer Prüfung. Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt durch den Kandidaten auf dem entsprechenden Vordruck. Nicht bestandene praktische Prüfungen können beliebig oft wiederholt werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Berlin, 1. März 2011

    Bernd Michael, SR-Referent
    Wojtek Swilo, SR-Ausbildung
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    Geändert von BBV-Geschäftsstelle (21.03.2011 um 18:48 Uhr)

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