Vereinfachter Identitätsnachweis: Teilnehmerausweis, Lichtbilddokument oder Kopie
Zur "Entbürokratisierung" des Spielbetriebs hat der Verbandstag
2010 für den Berliner Spielbetrieb unterhalb der Regionalliga einen vereinfachten Identitätsnachweis beschlossen:
- Spieler/innen,
- Coaches und
- Schiedsrichter/innen
sind verpflichtet, sich bei den Spielen unaufgefordert durch ein von der DBB-Spielordnung zugelassenes Identifikationsdokument oder die Kopie eines zugelassenen Dokuments auszuweisen. D. h. in der kommenden Saison sind zulässig:
*Lichtbilddokumente*
- DBB-Teilnehmerausweis
- DBB-Trainerlizenz
- BBV-Betreuerlizenz
- DBB- oder BBV-Schiedsrichterlizenz
- amtliches Lichtbilddokument
wie Personalausweis, Reisepass, Führerschein
- andere Lichtbilddokumente
wie Monatskarte, Schüler-/Studentenausweis
*Kopien*
- Kopie eines der vorgenannten Dokumente
Der 1. Schiedsrichter muss auf der Rückseite des Spielberichtsbogens nur einen Vermerk anbringen, falls sich ein Spielbeteiligter nicht mit einem der vorgenannten Dokumente ausweisen kann.
Weitere Einzelheiten entnehmt bitte dem beiliegenden Rundschreiben sowie der Erläuterung des Antrages an den Verbandstag.